JIB
Die Jugendintensivbetreuung (JIB) richtet sich an jugendliche Mädchen und Burschen im Alter von 12 bis 18 Jahren, welche in ihrer Entwicklung gefährdet sind und daher professionelle Unterstützung brauchen.
Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe erteilt im Bedarfsfall einen Auftrag an die JIB. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen.
Im Rahmen eines Erstgesprächs mit den Obsorgeberechtigten, den Jugendlichen, den Jugendintensiv-Betreuer*innen und den zuständigen SozialarbeiterIn der Bezirksverwaltungsbehörde werden gemeinsame Ziele erarbeitet und eine Zusammenarbeit vereinbart.
Im Zeitraum der Betreuung werden die zuständigen SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugenshilfe regelmäßig über den aktuellen Fallverlauf informiert. Die Jugendlichen sind in diese Gespräche eingebunden, somit findet die notwendige Transperenz bezüglich der Gesprächsinhalte beachtung.
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